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ab 13,91 €pro Person und Nacht9 Häuserin Mülheim an der Ruhr15 Minutenvon der Anfrage zum SchlüsselStornokostenlos bis zum Anreisetag
Monteurzimmer Mülheim — zur Startseite Monteurzimmer Mülheim Betten für Monteure an der Ruhr EINZEL, DOPPEL, DREIBETT abschließbare Zimmer, getrennte Betten
Zweibettzimmer unter der Dachschräge mit zwei getrennten Betten
Betten für Monteure an der Ruhr

Arbeitgeber-Pflichten bei der Unterkunft von Monteuren in Mülheim

Die Verantwortung für das Bett wandert nicht mit dem Zimmerpreis weiter. Anhang 4.4 ArbStättV nennt keine Quadratmeter, die ASR A4.4 mindestens 8 m² Nutzfläche je Bewohner.

oder per E-Mail: info@monteurzimmer-muelheim-ruhr.de

Der Anruf kommt am Donnerstagnachmittag. Ab Montag stehen sieben Leute in der Revision, die zugesagte Unterkunft ist weggebrochen. Gesucht wird ein Preis, ein freies Zimmer und ein Parkplatz für den Transporter.

Was in diesem Moment selten gefragt wird: Wofür haftet die Firma eigentlich, wenn sie ihre Leute unterbringt? Die Antwort steht in einer Verordnung, einer technischen Regel und einem Tarifvertrag. Sie ist kürzer und härter, als die meisten erwarten.

Wer das Bett bezahlt, bleibt für das Bett verantwortlich

Anhang Punkt 4.4 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, angemessene Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Das kann auch außerhalb des Betriebs- oder Baustellengeländes sein. Erforderlich wird es etwa wegen der Abgelegenheit der Arbeitsstätte, der Art der Tätigkeit oder der Zahl der Beschäftigten.

Ein Satz dieser Vorschrift wird oft überlesen. Wurde einem Beschäftigten bei Anwerbung oder Entsendung eine Unterbringung in Aussicht gestellt, und hätte er den Auftrag sonst nicht angenommen, ist die Bereitstellung stets erforderlich. Und Satz 5 stellt klar: Auch wenn ein Dritter die Gemeinschaftsunterkunft auf Veranlassung des Arbeitgebers stellt, sorgt der Arbeitgeber für deren Angemessenheit.

Genau deshalb hilft es wenig, eine Unterkunft nur nach dem Preis auszusuchen. Die Verantwortung wandert mit der Buchung nicht weiter.

Was im Anhang steht und was dort fehlt

Absatz 2 der Vorschrift bleibt knapp. Unterkünfte müssen entsprechend ihrer Belegungszahl und der Dauer der Unterbringung ausgestattet sein mit Wohn- und Schlafbereich, Essbereich und Sanitäreinrichtungen. Zum Wohn- und Schlafbereich zählt der Verordnungstext Betten, Schränke, Tische und Stühle. Absatz 3 verlangt, die gemeinsame Nutzung durch Männer und Frauen bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen.

Quadratmeter stehen dort nicht. Wer nur den Anhang liest, hat keine prüfbare Zahl in der Hand.

Acht Quadratmeter je Bewohner: die Zahlen der ASR A4.4

Die Zahlen liefert die technische Regel ASR A4.4 „Unterkünfte", Ausgabe Juni 2010, zuletzt geändert im November 2024. Wer sie einhält, darf davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.

Bewohner je Schlafbereich Nutzfläche je Bewohner davon Schlafbereich
bis sechs mindestens 8 m² mindestens 6 m²
mehr als sechs bis acht mindestens 8,75 m² mindestens 6,75 m²

Dazu kommen Vorgaben, die sich leicht prüfen lassen. Die lichte Raumhöhe beträgt mindestens 2,50 m, soweit das Bauordnungsrecht der Länder nichts anderes zulässt. Die Unterkunft muss sich während der Nutzung auf mindestens 21 °C heizen lassen. In Raumzellen dürfen höchstens vier Betten stehen, in Gebäuden maximal acht. Jeder Bewohner braucht ein eigenes Bett mit Matratze und Kopfkissen, eine Sitzgelegenheit, eine Tischfläche und einen verschließbaren Schrank.

Zwei Schwellen hängen an der Aufenthaltsdauer. Bleiben mehr als vier Bewohner länger als eine Woche zusammen, soll ein Aufenthaltsbereich mit Tisch und Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen. Ab einer Woche muss außerdem eine Möglichkeit zum Waschen, Trocknen und Bügeln außerhalb der Schlafräume vorhanden sein, falls kein Wäscheservice angeboten wird.

Das Entsendegesetz nimmt auch ausländische Firmen mit hinein

Für einen Subunternehmer aus Polen, Rumänien oder Kroatien ändert sich an alldem nichts. § 2 Absatz 1 Nummer 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erklärt die Anforderungen an Unterkünfte für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland zwingend anwendbar. Der Wortlaut erfasst die unmittelbare wie die mittelbare Überlassung und macht keinen Unterschied zwischen entgeltlich und unentgeltlich.

Nummer 8 derselben Vorschrift betrifft Zulagen und Kostenerstattungen für Reise, Unterbringung und Verpflegung. Nach § 18 AEntG muss ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland vor Beginn der Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache bei der Zollverwaltung vorlegen. Und § 14 AEntG lässt den Auftraggeber für das Mindestentgelt seines Nachunternehmers wie ein Bürge einstehen, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.

Bau: ab 75 Kilometern stellt der Arbeitgeber die Unterkunft

Das Bauhauptgewerbe steht in § 4 Absatz 1 AEntG an erster Stelle der erfassten Branchen. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe regelt die Folgen in § 7 Nummer 4. Liegt die Baustelle mindestens 75 Kilometer vom Betrieb entfernt und dauert der einfache Weg von der Wohnung mehr als 75 Minuten, gilt sie als Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt.

Dann hat der Arbeitgeber nach § 7 Nummer 4.3 BRTV die Unterkunft zu stellen. Dazu kommt ein tariflicher Verpflegungszuschuss, der sich erhöht, wenn die Unterkunft nicht auf der Baustelle liegt. Tarifliche Beträge ändern sich mit jeder Tarifrunde, prüfen Sie deshalb die geltende Fassung. Die Anforderungen an die Unterkunft selbst richten sich weiterhin nach der Arbeitsstättenverordnung.

Die Dokumentation bleibt in Ihrer Hand

Seit der Erweiterung des Anhangs muss der Arbeitgeber die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften dokumentieren. Vier Angaben verlangt Absatz 4: Adressen der Unterkünfte, Unterbringungskapazitäten, Zuordnung der untergebrachten Beschäftigten und der zugehörige Zeitraum. Vorliegen müssen sie am Ort der Leistungserbringung, sobald die Unterkunft bereitsteht, und danach noch vier Wochen über das Ende der Unterbringung hinaus.

Wir liefern dafür die Bausteine: Anschrift des Hauses, Zimmerart, Zimmerzuordnung und Zeitraum stehen im Angebot und auf der Rechnung. Die Dokumentation selbst führen wir nicht für Sie, und wir übernehmen keine Pflicht, die bei Ihnen liegt.

Welche Merkmale unserer Mülheimer Häuser hier einzahlen

Die neun Häuser stehen in der Stadtmitte, in Eppinghofen, in Menden-Holthausen und in Saarn. Jedes Zimmer lässt sich abschließen, die Betten stehen getrennt, und das Bad mit Dusche und WC gehört zum Zimmer statt auf den Flur. Küche mit Herd, Backofen, Kühlschrank und Mikrowelle ist vorhanden, die Waschmaschine kostet keinen Aufpreis, ein Arbeitstisch steht im Zimmer. Ein Zustellbett ist möglich, Bettwäsche liegt bereit.

Ein Punkt fehlt, und wir schreiben ihn hin: Einen verschließbaren Schrank im Sinne der ASR A4.4 weisen die Häuser nicht aus, einen Spind oder Safe gibt es nicht. Abschließbar ist das Zimmer, nicht der Schrank darin. Ob Ihnen das genügt, entscheiden Sie und nicht wir.

Die Preise je Zimmer und Nacht liegen bei 23,54 € im Einzelzimmer, 34,24 € im Doppelzimmer und 41,73 € im Mehrbettzimmer für drei Personen. Das sind 17,12 € beziehungsweise 13,91 € pro Kopf, gesetzliche Umsatzsteuer eingerechnet. Was das über einen ganzen Einsatz ergibt, steht auf der Seite Monteurzimmer Mülheim Preise. Für Teams lohnt der Blick auf die Gruppenunterkunft und auf die Mitarbeiterunterkunft.

Von der Anfrage zum Zugangscode

Sie schildern Zeitraum, Personenzahl und Einsatzort, über das Anfrageformular, am Telefon unter 0231 9894 3734 oder per Mail an info@monteurzimmer-muelheim-ruhr.de. Wir sind Mo–Fr 8–18 Uhr erreichbar und melden uns am selben Werktag. Sie bekommen ein Angebot mit Zimmerart, Preis je Nacht und Haus. Wie viele Zimmer in Ihrem Zeitraum frei sind, steht darin ebenfalls.

Danach folgt der Zugangscode mit der Anfahrtsbeschreibung. Der Check-in läuft eigenständig und rund um die Uhr, auch nach einer Spätschicht. Vor jeder Anreise wird die Wohnung gereinigt. Alle Zimmer eines Teams fassen wir auf Wunsch in einer Sammelrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer zusammen. Wie eine Anfrage aussehen sollte, damit das Angebot schnell kommt, steht in der Buchungs-Checkliste.

Wo diese Seite endet

Hier stehen Vorschriften im Klartext, keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Eine anwaltliche Beratung und die Einschätzung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzt diese Seite nicht. Steuerliche Fragen zur Erstattung behandelt die Seite zu den Übernachtungskosten, die Meldepflicht im Haus die Seite zum Meldeschein.

Bad in Betonoptik mit bodengleicher Dusche, WC und Waschbecken

Häufige Fragen

Muss ein Arbeitgeber seinen Monteuren überhaupt eine Unterkunft stellen?

Nicht immer, aber öfter, als viele denken. Anhang Punkt 4.4 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung verlangt angemessene Unterkünfte, wenn Sicherheit, Gesundheit oder menschengerechte Arbeit es erfordern. Zwingend wird es, wenn bei Anwerbung oder Entsendung eine Gemeinschaftsunterkunft in Aussicht gestellt wurde. Im Bauhauptgewerbe greift zusätzlich § 7 Nummer 4 BRTV-Bau ab 75 Kilometern zwischen Betrieb und Baustelle.

Wie viel Fläche muss ein Monteur in der Unterkunft haben?

Die Verordnung selbst nennt keine Quadratmeter, die ASR A4.4 schon. Bei bis zu sechs Bewohnern je Schlafbereich sind mindestens 8 m² Nutzfläche pro Kopf vorzuhalten, davon mindestens 6 m² im Schlafbereich. Bei mehr als sechs bis maximal acht Bewohnern steigen die Werte auf 8,75 m² und 6,75 m². Die Nutzfläche schließt Wohnbereich und Sanitärflächen anteilig ein.

Wie viele Betten dürfen in einem Schlafraum stehen?

In Raumzellen wie Containern sind höchstens vier Betten zulässig. In Gebäuden erlaubt die ASR A4.4 maximal acht Betten in einem Raum. Etagenbetten dürfen nicht höher als zwei Ebenen gestapelt werden. Unsere Mülheimer Zimmer sind als Einzel-, Doppel- und Mehrbettzimmer geschnitten, das Mehrbettzimmer für drei Personen kostet 41,73 € je Nacht.

Was verlangt die ASR A4.4 an Ausstattung im Schlafbereich?

Jeder Bewohner braucht ein eigenes Bett mit Matratze und Kopfkissen, mindestens eine Sitzgelegenheit und eine Tischfläche in angemessener Größe. Dazu kommt ein verschließbarer Schrank für Wäsche, Bekleidung oder persönliche Gegenstände. Die Tür zum Schlafbereich muss sich von innen verschließen lassen. In unseren Häusern gehören getrennte Einzelbetten und ein Arbeitstisch zum Zimmer, und das Zimmer selbst ist abschließbar.

Muss eine Waschmöglichkeit vorhanden sein?

Ja, sobald Beschäftigte länger als eine Woche untergebracht werden und es keine Alternative wie einen Wäscheservice gibt. Die ASR A4.4 nennt dafür ausdrücklich Waschmaschinen und Trockengeräte zur gemeinschaftlichen Nutzung. In den neun Mülheimer Häusern gehört eine Waschmaschine ohne Aufpreis dazu. Bei einem Einsatz über 30 Nächte im Einzelzimmer für 706,20 € spart das jede Woche einen Weg zum Waschsalon.

Gilt das alles auch für einen Arbeitgeber aus Polen oder Rumänien?

Ja. § 2 Absatz 1 Nummer 5 AEntG erklärt die Anforderungen an Unterkünfte für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland zwingend anwendbar. Das gilt unmittelbar wie mittelbar und unabhängig davon, ob die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich überlassen wird. Nummer 8 derselben Vorschrift erfasst außerdem Zulagen und Kostenerstattungen für Reise, Unterbringung und Verpflegung.

Was muss ein Arbeitgeber über die Unterbringung dokumentieren?

Anhang Punkt 4.4 Absatz 4 verlangt vier Angaben je Gemeinschaftsunterkunft: Adresse, Unterbringungskapazität, Zuordnung der Beschäftigten und Zeitraum. Ab Beginn der Bereitstellung gehören diese Unterlagen an den Ort, an dem gearbeitet wird. Vier Wochen nach dem Auszug dürfen sie weg. Adresse und Zimmerzuordnung Ihres Teams stehen in unserem Angebot, ausfüllen müssen Sie die Dokumentation selbst.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung?

§ 9 ArbStättV stuft mehrere Verstöße als Ordnungswidrigkeit nach § 25 Absatz 1 Nummer 1 ArbSchG ein. Dazu zählen die fehlende Bereitstellung einer Unterkunft und die fehlende Dokumentation der Gemeinschaftsunterkunft. Der Bußgeldrahmen reicht in diesen Fällen bis 5.000 €. Wer vorsätzlich Leben oder Gesundheit gefährdet, macht sich nach § 26 ArbSchG strafbar.

Ist Ihre Unterkunft nach der Arbeitsstättenverordnung abgenommen?

Nein, und eine solche Abnahme gibt es auch nicht. Für Unterkünfte nach Anhang Punkt 4.4 existiert weder ein Zertifikat noch eine behördliche Zulassung. Die Beurteilung bleibt beim Arbeitgeber, geprüft wird im Einzelfall durch die Arbeitsschutzbehörde oder die Zollverwaltung. Wir liefern die Merkmale der neun Häuser und die Preise ab 23,54 € je Zimmer und Nacht, die Bewertung nehmen wir Ihnen nicht ab.

Haben die Zimmer einen abschließbaren Schrank?

Das Zimmer selbst lässt sich abschließen, einen Spind oder Safe führen die Häuser nicht. Die ASR A4.4 verlangt für den Schlafbereich einen verschließbaren Schrank, und dieser Punkt ist bei uns nicht belegt. Wir schreiben das lieber hin, als es zu behaupten. Fragen Sie vor der Buchung nach, dann klären wir es für das konkrete Haus ab 34,24 € je Doppelzimmer.

Wohnküche mit Herd, Waschmaschine und Esstisch für vier Personen
Unverbindlich, Antwort am selben Werktag

Zimmer in Mülheim an der Ruhr anfragen

Nennen Sie Zeitraum, Personenzahl und die Baustelle. Sie hören von uns, welche Zimmer frei sind und was die Nacht kostet — Rückmeldung am selben Werktag.

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